Sie sind nach Bad Driburg gezogen? - Herzlich willkommen!
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.
Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Anmeldebestätigung.
Sollten Sie innerhalb des Kreises Höxter umziehen und Ihr aktueller Fahrzeugschein in Höxter ausgestellt sein, können Sie die entsprechende Ummeldung gleich mit vornehmen.
Bitte informieren Sie sich hierzu in der entsprechenden Rubrik.
Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!
Hier eine kleine Hilfestellung:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft
- das Finanzamt
- Ihre Versicherungen
- die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt
- ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!
(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten!)