Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wird empfohlen, den Antrag schnellstmöglich zu versenden.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter:
https://bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html