Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Bei Schnee und Glätte räumen und streuen!

06. Januar 2026

Aufgrund des aktuellen Schneefalls weist die Stadt Bad Driburg auf die bestehende Räum- und Streupflicht hin. Nach der aktuellen Straßenreinigungssatzung sind Gehwege bzw. Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freizuhalten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf die Straße geschafft werden. Auch die Hydranten an den jeweiligen Grundstücken sind durch die Eigentümer freizuhalten. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit im Falle eines Brandes, denn es erleichtert die Löscharbeiten der Feuerwehr. Genauere Informationen finden Sie in der angehängten PDF-Datei:

Der Bauhof ist auf die Wintersaison gut vorbereitet

Schon vor dem kalendarischen Winterbeginn eines jeden Jahres rüsten die Bauhofmitarbeiter die städtischen Fahrzeuge mit Streu- und Räumvorrichtungen auf. Die Aufgabe des Wintersdienstes ist es, in der Zeit zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends die Straßen von Schnee und Eis zu befreien.

Der Bereitschaftsleiter beginnt seinen Dienst bei entsprechender Wetterlage schon um 4 Uhr morgens zur Kontrolle und regelt den Einsatz nach Bedarf. Bei einem Volleinsatz sind bis zu 30 Mitarbeiter zuzüglich der eingesetzten Unternehmer im Einsatz. Zusätzlich sichert die Rufbereitschaft eigenständig die Erfüllung des Auftrages „Winterdienst“ außerhalb der normalen Dienstzeit des Bauhofes.

Für die Stadt Bad Driburg existiert dafür ein interner „Organisationsplan Winterdienst“. Das Stadtgebiet Bad Driburg einschließlich der Ortschaften ist für den Winterdienst intern in Bezirke und Prioritäten eingeteilt. Höchste Priorität haben die Zufahrtsstraßen zum Krankenhaus, zum Rettungsdienst und zur Feuerwehr bzw. zum Notarzt. Danach folgen Schulwege, Gewerbegebiete, Haupterschließungsstraßen, Gefällestrecken und Gefahrenpunkte und schließlich die übrigen Gemeindestraßen.

„Wir alle möchten schnellstmöglich und sicher Straßen und Wege von Eis und Schnee befreien. Dieses gelingt nicht immer sofort oder für alle Seiten zufriedenstellend“, berichten die Mitarbeiter des Bauhofes. „Ein großes Problem für unseren Winterdienst und letztlich dann für die Anwohner sind zugeparkte Straßen. Ein durchschnittlicher PKW hat eine Breite von etwa 2 Metern. Ein LKW misst schon etwas über 2,50 Meter, unsere eingesetzten Schneepflüge hingegen 3 Meter! Viele Fahrzeugführer sind vermutlich der Meinung, dass die Breite eines PKW zwischen den geparkten PKW ausreiche, dem ist aber nicht so!“ Dem Winterdienst ist bewusst, dass ein Umparken der Fahrzeuge an andere Stellen in der Winterzeit nicht angenehm und mit längeren Wegen verbunden ist. Dennoch lautet die eindringliche Bitte im Sinne aller: Helfen Sie mit! Ein erfolgreicher Winterdienst funktioniert nur miteinander. Der Bauhof hofft auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!