09. Januar 2025
Aufgrund des Schneefalls weist die Stadt Bad Driburg auf die bestehende Räum- und Streupflicht hin. Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Driburg sind Gehwege durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer Breite von 1 Meter von Schnee und Eis freizuhalten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bitte lagern Sie den Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht gefährdet oder behindert wird. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf die Straße geschafft werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der unten stehenden PDF-Datei