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Information zur Abrechnung des Wassergeldes und der Kanalbenutzungsgebühren

23. Januar 2023

1. Die Verbrauchsablesung und -abrechnung erfolgt für unsere Tarifkunden grundsätzlich einmal jährlich. Auf diese Jahresschuld werden die während des Abrechnungsjahres geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet. Bei Änderungen von Tarifen oder Umsatzsteuer wird keine Zwischenablesung vorgenommen. 2. Einwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung, spätestens am 15.03. des laufenden Jahres, bei den Stadtwerken und dem Abwasserwerk schriftlich vorzubringen. Sie haben auf die Zahlung der Schuld keine aufschiebende Wirkung. WICHTIG: Spätere Einwände können aus buchhalterischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

3. Nach unseren Zahlungsbedingungen sind Restforderungen, ohne Abzug, aus unserer Rechnung bzw. Gebührenbescheid innerhalb von 14 Tagen fällig. Danach können Mahnkosten erhoben werden. Nach erfolgloser Mahnung werden die Rückstände kostenpflichtig eingezogen bzw. ist mit der Einstellung der Wasserversorgung zu rechnen.
4. Sollte eine Einzugsermächtigung vorliegen, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor. Die fälligen Beträge werden von uns eingezogen bzw. mit dem Guthaben verrechnet.
5. Vier Abschlagzahlungen sind für das laufende Abrechnungsjahr auf die Jahresschuld zu leisten. Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ist aus der Jahresendabrechnung zu ersehen. Die Abschlagsbeträge werden zu den angegebenen Fälligkeitsterminen entweder von Ihrem Konto abgebucht oder sind von Ihnen ohne besondere Aufforderung zu überweisen. Zahlungen bitten wir auf die jeweiligen Bankkonten zu leisten. Der Abschlagsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und wird auf volle EUR gerundet.
6. Auf dem Rechnungsbetrag wird die Umsatzsteuer bei der Wassergeldabrechnung in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.
7. Bei Eigentümerwechsel und sonstigen Veränderungen bitten wir, spätestens 2 Tage vorher schriftlich, die Abrechnung zu beantragen. Unterbleibt dies, ist der Kunde weiterhin für alle anfallenden Kosten - auch durch Dritte - zahlungspflichtig.
Zum Stichtag eines Eigentümerwechsels kann der Zählerstand des Hauptwasserzählers entweder durch die Stadtwerke aber auch durch den Kunden selbst abgelesen werden.
Bei einer Kunden-/Selbstablesung ist in Ihrem eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Ablesung auch vom Neuerwerber quittiert wird.
Sollte es in der Folgezeit zu unterschiedlichen Auffassungen über den Zählerstand bezogen auf den Stichtag kommen, ist der vorherige Eigentümer verpflichtet, den Ablesewert des Neuerwerbers gegenüber den Stadtwerken zu akzeptieren.
8. Aufgrund der Mitteilungspflichten können die Stadtwerke Bad Driburg GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Bad Driburg vom Kunden die zur Abrechnung des Entgeltes erforderlichen Angaben verlangen.
9. Die Messeinrichtungen müssen für die Beauftragten der Stadtwerke jederzeit zugänglich sein. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch äußere Einwirkung (Diebstahl, Frost usw.) an den Messgeräten verursacht wird. Wassermesser und Anschlussleitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Frost zu schützen.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brakel.
11. Unter Bezugnahme auf das Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis anfallende personenbezogene Daten speichern und verarbeiten.
12. Rechtsgrundlage der Wasserversorgungsverträge sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB-WasserV) und Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung sind die Satzungen des Abwasserwerkes mit den jeweiligen Anlagen in der jeweils gültigen Fassung. Diese können Sie bei uns anfordern. Mit dem Wasserbezug und der Einleitung des Abwassers erkennt der Kunde diese Rechnungsgrundlage an.
Hinweis: Aus Gründen der Sparsamkeit erhalten Sie, sofern Ihre Adressdaten bei beiden Organisationen gleichlautend sind, den Abwassergebührenbescheid der Stadt Bad Driburg zusammen mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Bad Driburg GmbH in einem Briefumschlag. Die Stadtwerke Bad Driburg GmbH übermittelt Ihnen den betreffenden Bescheid der Stadt Bad Driburg lediglich als Bote.