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Veröffentlichung nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

30. Mai 2025

Gemäß §§ 1, 7 KorruptionsbG NRW i.V.m. § 43 Abs. 3 GO NRW sind kommunale Hauptverwaltungsbeamte sowie Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet, schriftlich oder elektronisch Auskunft zu geben über:

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.


Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sie können vom 02.06.2025 bis 06.06.2025 im Hauptamt der Stadt Bad Driburg, Zimmer 214/210, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.