05. Juni 2026
Gemäß § 7 KorruptionsbG NRW i.V.m. § 43 Abs. 3 GO NRW und der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Bad Driburg sind kommunale Hauptverwaltungsbeamte sowie Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet, schriftlich oder elektronisch Auskunft zu geben über:
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sie können vom 08.06.2026 bis 12.06.2026 im Hauptamt der Stadt Bad Driburg, Zimmer 214/210, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.