Gemäß § 7 i.V.m. § 1 KorruptionsbG NRW in der zurzeit geltenden Fassung sind kommunale Hauptverwaltungsbeamte (BürgermeisterInnen) sowie Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet, schriftlich oder elektronisch Auskunft zu geben über:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sie können vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 im Hauptamt der Stadt Bad Driburg, Zimmer 214/210, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.