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Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen 2025

25. Juli 2025

Am 14.09.2025 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Unionsbürger/innen, die bei der Meldebehörde am 03.08.2025 für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.

Gemäß § 12 Abs. 7 und 8 Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht gemäß § 26 Bundesmeldegesetz nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist bis spätestens zum 29.08.2025 zu stellen.

Nähere Auskünfte sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg.