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Förderanträge für Stecker-Solaranlagen und zur Umwandlung von Schottergärten können wieder gestellt werden

31. Juli 2024

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz ist die neue Richtlinie für Stecker-Solaranlagen beschlossen worden: Ab sofort können Förderanträge online gestellt werden für Stecker-Solaranlagen, die 2024 angeschafft werden mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Die Förderhöhe beträgt pauschal 100 Euro pro Anlage. Alle Informationen zum Förderprogramm sind auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Rathaus Online Bürgerservice/Dienstleistungen einsehbar. Von dort aus können auch Förderantrage für die Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Vorgärten (bis zu 500 € Förderung) gestellt werden.