13. Oktober 2022
Gemäß § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 01.01.2018 in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit die Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof bekannt gegeben.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 01.01.2018 in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit die Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof bekannt gegeben. Aufgehoben werden Gräber in dem Feld „BS“, bei denen die 30-jährige Ruhefrist der Bestatteten bis zum 31.12.2022 abgelaufen ist.
Die Angehörigen der betroffenen Grabstätten werden hiermit aufgefordert, Grabsteine, Gedenkzeichen, Einfassungen und sonstige Grabaufbauten bzw. Grabschmuck
bis zum 16. Januar 2023
zu entfernen. Sollte dies in der genannten Frist nicht geschehen, werden die erforderlichen Abräumarbeiten durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.
Gemäß § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung ist die Friedhofsverwaltung nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Driburg, Tel.: 88-1663.
Bad Driburg, 05.10.2022
Stadtplanung
Friedhofsverwaltung
i.A. L. Freytag