26. Januar 2022
Das Land NRW hat seine Test- und Quarantäneverordnung geändert. Die stark steigenden Zahlen von Corona-Infizierten haben dazu geführt, dass das Land nun auf die Eigenverantwortung der Menschen setzt. Infizierte sind dazu verpflichtet, ihre Kontaktpersonen (enge Kontakte bis 2 Tage vor dem positiven Testergebnis) selbst zu informieren. Zudem werden in der Regel keine Quarantäneverfügungen mehr von der Stadt verschickt. Die infizierten Personen und ihre Haushaltsmitglieder sind aufgrund der Coronatest- und Quarantäneverordnung des Landes NRW automatisch in Quarantäne.
Bei Fragen zur Quarantäne hilft das Corona-Telefon des Kreises unter: 05271-9651111 weiter. Hier ist auch eine E-Mailadresse eingerichtet unter corona-kontakt@kreis-hoexter.de . Fragen zur Lohnfortzahlung im Quarantänefall beantwortet der zuständige Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unter Telefon 0800-9336397 oder per E-Mail unter ser.ifsg@lwl.org .
Die aktuell geltenden Quarantäneregelungen finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene#einreise