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Informationen zum Abgabenbescheid 2025

22. Januar 2025

In den letzten Tagen wurde der Abgabenbescheid für das Jahr 2025 zugestellt. Die Steuersätze für die Gewerbesteuer und die Hundesteuern und die Gebühren für die Straßenreinigung sind gegenüber 2024 unverändert geblieben, angepasst wurden aufgrund der Grundsteuerreform 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B.

Die Hundesteuer wird, wie auch im Jahr 2024, einmal jährlich am 01.07. fällig.

Die Steuersätze wurden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 179 v. H.
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 755 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 440 v. H.

Im Jahresabgabenbescheid 2025 sind das Gesamtsoll und die Fälligkeitstermine für die Grundbesitzabgaben ausgewiesen. Bitte überweisen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen jeweils die ermittelten Quartalsraten des Abgabenbescheides an die Stadtkasse Bad Driburg. Die erste Fälligkeit für die Gewerbesteuer ist auf den 15.02.2025 festgesetzt. Für die Grundsteuer wurde aufgrund der Grundsteuerreform die erste Fälligkeit auf den 01.03.2025 festgesetzt.

Wir bitten dafür Sorge zu tragen, dass dieser Termin und die weiteren Fälligkeitstermine 15.05.2025, 15.08.2025 und 15.11.2025 eingehalten werden und die Überweisungen rechtzeitig erfolgen.
Auf das mögliche Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschrift) der Stadtkasse Bad Driburg wird hiermit nochmals hingewiesen.

Bezüglich der Grundsteuerreform 2025 wird auf die öffentlichen Beratungen in den städtischen Gremien, die Berichterstattungen im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Driburg und in den anderen öffentlichen Medien hingewiesen und auch dem Abgabenbescheid 2025 ist diesbezüglich ein entsprechendes Informationsblatt beigefügt.

Bei Fragen
zum Abgabenbescheid wenden Sie sich bitte an das Amt 20 für Finanzen und Beteiligungen, Frau Striewe, Zi.-Nr. 122, Telefon: 05253/88-1204.

zur Zahlungsabwicklung/SEPA-Lastschrift wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Bad Driburg, Herrn Torno, Tel.: 05253/88-1202, Zi.-Nr.124 und Frau Klöhn, Tel.: 05253/88-1211.

zu Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Amt 60 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Frau Rustemeier, Tel.: 05253/88-1607,
Zi.-Nr. 220.