25. November 2024
Ab 2025 wird sich die Grundsteuer für viele Hauseigentümer merklich ändern. Weil die Bewertung des Grundbesitzes in ganz Deutschland veraltet war, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Die Finanzämter haben dafür bereits die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Den entsprechenden Grundsteuer-Messbescheid haben die Grundbesitzer bereits von ihrem Finanzamt postalisch erhalten.
Diese Grundsteuer-Messbescheide sind auch verbindlich für die Stadtverwaltung Bad Driburg, die anhand dieser neuen Werte aktuell die zu zahlende Grundsteuer für 2025 neu berechnen musste. Dazu hat die Stadtverwaltung bereits den vom Land NRW vorgeschlagenen Faktor, Messbetrag genannt, erhalten. Wichtig ist der Stadt dabei Folgendes zu betonen: Die Stadt Bad Driburg wendet lediglich die Hebesätze an, die zum gleichen Steueraufkommen wie bisher führen. Sie nimmt also im Jahr 2025 denselben Gesamtbetrag an Grundsteuern ein wie im Jahr 2024, als die Reform noch nicht umgesetzt war.
Was bedeutet die Grundsteuerreform für Sie als Grundbesitzer? Der Unterschied in der Besteuerung Ihres Grundstücks ergibt sich aus der Bewertung durch das Finanzamt!