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Durchführung von Geländearbeiten durch den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb –

26. Februar 2025

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb – führt in der Zeit von März bis Dezember 2025 im Bad Driburger Stadtgebiet Gelände-untersuchungen durch.

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind im Rahmen des § 6 des Geologiedatengesetzes befugt, zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen Grundstücke zu betreten und die erforderlichen geologischen Untersuchungen durchzuführen. Ebenso steht ihnen der Zutritt zu allen Standorten geologischer Untersuchungen, insbesondere zu Anlagen und Einrichtungen für Bohrungen sowie zu Steinbrüchen, Kiesgruben und sonstigen der Nutzung des geologischen Untergrundes dienenden Betrieben offen. Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen zum Betreten von Grundstücken im Landesforstgesetz NRW (LFoG § 60) und im Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW §§ 57 und 73). Die Beauftragten des GD NRW legitimieren sich durch Dienstausweise oder Begleitschreiben.

Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen. Es wird gebeten, die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen.