Bekanntmachung: Ersatzbestimmung für eine gewählte Bewerberin der Partei ÖDP für den Stadtrat Bad Driburg gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG NRW (Bereitstellungstag: 14.01.2022)

14. Januar 2022

Ersatzbestimmung für eine gewählte Bewerberin der Partei ÖDP für den Stadtrat Bad Driburg gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG NRW (Bereitstellungstag: 14.01.2022)

B e k a n n t m a c h u n g

Ersatzbestimmung
für eine gewählte Bewerberin der Partei ÖPD
für den Stadtrat Bad Driburg

Frau Irmengard Galler, Am Kuhbaum 3, 33014 Bad Driburg, die als Bewerberin der Partei ÖPD mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 in den Stadtrat Bad Driburg gewählt wurde, hat ihr Mandat zum 31.12.2021 niedergelegt.

Ich stelle hiermit gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) fest, dass

Frau Susanne Lausen,
Weiße Mauer 30, 33014 Bad Driburg

als auf Platz 3 der Reserveliste der ÖPD stehende Kandidatin in den Stadtrat Bad Driburg nachrückt.

Frau Susanne Lausen hat ihr Mandat mit Erklärung vom 12.01.2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Stadtrat Bad Driburg erworben.

Gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung können

  • jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde


binnen eines Monats, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Bad Driburg schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.


Bad Driburg, den 14.01.2022


STADT BAD DRIBURG
Der Bürgermeister


Burkhard Deppe
Wahlleiter