Bekanntmachung: Ersatzbestimmung für einen gewählten Bewerber der Partei SPD für den Stadtrat Bad Driburg gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG NRW (Bereitstellungstag: 07.01.2022)

07. Januar 2022

Ersatzbestimmung für einen gewählten Bewerber der Partei SPD für den Stadtrat Bad Driburg gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG NRW (Bereitstellungstag: 07.01.2022)

B e k a n n t m a c h u n g

Ersatzbestimmung
für einen gewählten Bewerber der Partei SPD
für den Stadtrat Bad Driburg

Herr Sven Kröger, Brunnenstr. 18, 33014 Bad Driburg, der als Bewerber der Partei SPD mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 in den Stadtrat Bad Driburg gewählt wurde, hat sein Mandat zum 31.12.2021 niedergelegt.

Ich stelle hiermit gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) fest, dass

Frau Beate Beck,
Markusstr. 7a, 33014 Bad Driburg

als in der Reserveliste der SPD benannte Ersatzbewerberin in den Stadtrat der Stadt Bad Driburg nachrückt.

Frau Beck hat ihr Mandat mit Erklärung vom 14.12.2021 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Stadtrat Bad Driburg erworben.

Gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung können

  • jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Bad Driburg schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.



Bad Driburg, den 04.01.2022


STADT BAD DRIBURG
Der Bürgermeister


Burkhard Deppe
Wahlleiter