Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Gütliche Einigung mit Graf von Oeynhausen in Sicht

12. Juli 2024

In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Stadt Bad Driburg umfangreiche Verhandlungen mit der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS) geführt. Es ging dabei um die Bereitstellung des Kurparks und die dafür zu entrichtende Vergütung. Zur gleichen Zeit wurde mit Blick auf die Entwicklung des Eggelandareals über die Nutzung einer Quelle dort verhandelt. Die Stadt plante die Nutzung einer Quelle im Rahmen des Park-Konzeptes für das neue Kneipp-Tretbecken.

Konkret ging es um den Verzicht Graf Oeynhausens auf das Recht einer Dienstbarkeit. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass diese unter einem anderen Grundstück eingetragen war. Nach intensiver Prüfung hatte die Stadt Bad Driburg den Vertrag deshalb unverzüglich angefochten und keine Zahlungen daraus geleistet. Dennoch klagte die UGOS vor Gericht auf Zahlung.

Die Gerichtsverhandlung hat am Freitag, 12.07.2024, stattgefunden und die beiden Seiten haben ihre Sichtweisen vorgetragen. Das Gericht regte daraufhin an, dass die beiden Parteien in den nächsten zwei Monaten eine gütliche Einigung herbeiführen sollen. Damit wäre der Gerichtsstreit dann beigelegt.