02. Juni 2026
Viele Baudenkmäler unserer Stadt stehen im Eigentum privater Bürgerinnen und Bürger sowie kirchlicher Institutionen oder werden durch Ehrenamtliche gepflegt und erhalten. Hierzu sind aufgrund des Denkmalschutzgesetzes NRW besondere Anforderungen zu erfüllen, die oft zu höheren Sanierungskosten führen. Mit einem Budget von 7.500 Euro jährlich kann die Stadt Bad Driburg ab diesem Jahr kleinere Projekte im Denkmalschutz fördern. Es handelt sich hierbei um eine fachbezogene Pauschale, die das Land NRW an die Kommunen zur Unterstützung der Denkmalpflege zahlt.
Ziel dieser Förderung ist es, das baukulturelle Erbe in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes dienen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde Bad Driburg.
Nicht förderfähig sind beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen, die der energetischen und technischen Ertüchtigung dienen wie der Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.
Zudem kann ein Zuschuss nicht für Maßnahmen gewährt werden, die bereits aus anderen Zuwendungen des Landes NRW, des Bundes oder der Europäischen Union gefördert werden.
Die Kosten des Projekts dürfen für private Denkmaleigentümer oder Vereine, die sich ehrenamtlich um ein Denkmal kümmern einen Betrag von 10.000 Euro und für kirchliche Institutionen einen Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigen. Die zuwendungsfähige Höchstgrenze für alle Projekte ist gem. der städt. Richtlinie auf 10.000,00 EURO festgelegt.
Anträge mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme sowie Angeboten qualifizierter Fachfirmen können für das Jahr 2026 bis zum 30.06. formlos bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz
2 oder per Mail (dnkmlbd-drbrgd) eingereicht werden. Darüber hinaus eingehende Anträge können nur dann Berücksichtigung finden, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Nach Vorlage des Verwendungsnachweises bis spätestens 31.12. in Form der Schlussrechnung kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Driburg, Stefanie Speer, Tel.: 05253/88-1654.
Projekte, die einen Gesamtwert von 10.000 Euro für private Denkmalpflegemaßnahmen und 25.000 EURO für kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen überschreiten, können weiterhin direkt vom Land gefördert werden.
Anträge können wie bisher online bei der Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Hierzu wird auf das Landesportal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ verwiesen.
Der Antragstellung ist die bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholte denkmalrechtliche Erlaubnis beizufügen. Um diese vorab zu erhalten ist ein längerer Zeitraum einzuplanen. Die Antragsfrist für ein laufendes Jahr endet am 31. März.