Herr Damer, was wird sich beim Thema Betreuung an der Schule unter der Iburg ändern?Uwe Damer: Da wir schon seit Jahren zu jedem neuen Schuljahr immer mehr Anmeldungen für die offene Ganztagsgrundschule zu verzeichnen haben – derzeit sind es 230 Schülerinnen und Schüler– wird es bei einem gleichzeitigen Vorhalten der Randstundenbetreuung in der Schule unter der Iburg räumlich schwierig. Da ab 2026 ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht, gehen wir derzeit davon aus, dass die OGS-Größe weiter wachsen wird. Wir haben uns daher gemeinsam dafür entschieden, die parallele Randstundenbetreuung für neu einzuschulende Kinder nur vorzuhalten, wenn die Eltern nachweislich berufstätig sind und daher diese Betreuungsform benötigen. Die gemeinsame Entscheidung fußt auf der Schulleitung, der AWO als Träger der Betreuungsmaßnahme und der Stadt Bad Driburg als Schulträger. Für die Kinder, die derzeit bereits die Randstundenbetreuung besuchen, ändert sich nichts. Hier können natürlich alle Kinder bis zum Abschluss ihrer Grundschullaufbahn das Angebot weiter wahrnehmen. Nur die Eltern der neu einzuschulenden Kinder müssen den Nachweis einer Berufstätigkeit vorlegen.
Was ist eine Übermittagsbetreuung, eine Randstundenbetreuung und eine OGS; d.h. von welchen Betreuungszeiten reden wir dabei?Uwe Damer: Die Randstundenbetreuung ist der formal schulrechtliche Begriff. Umgangssprachlich und bei Eltern etabliert ist dies die Übermittagsbetreuung. Die Kinder werden an der Schule unter der Iburg nach Unterrichtsschluss bis 13.00 Uhr betreut. Der Begriff der Randstundenbetreuung bzw. der Übermittagsbetreuung wird allerdings nur an den Schulen verwendet, an denen eine offene Ganztagsgrundschule vorgehalten wird. Am Hauptstandort der Schule unter der Iburg ist dies der Fall. An den Standorten Pömbsen und Dringenberg gibt es keine OGS. Daher heißen die Betreuungsmaßnahmen dort „Acht bis Eins“ und „Dreizehnplus“. Dies hat etwas mit den finanziellen Fördermöglichkeiten des Landes NRW zu tun. Der Zeitrahmen der Inanspruchnahme orientiert sich an den Betreuungsbedarfen der Eltern.
In einer offenen Ganztagsschule nehmen die Schülerinnen und Schüler an außerunterrichtlichen Angeboten der Schule teil. Damit hier eine Landesförderung in Anspruch genommen werden kann, sind die Kinder für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme an diesen Angeboten bis mindestens 15 Uhr verpflichtet.
Was genau möchte die CDU mit ihrem Antrag zum Thema OGS- und Randstundenbetreuung erreichen?
Uwe Damer: Das übergeordnete Ziel ist sicherlich, dass alle Kinder bzw. deren Eltern in der Schule ein Betreuungsangebot wahrnehmen können, welches ihrer individuellen Lebenssituation entspricht. Dies kann eine Übermittagsbetreuung oder auch eine Betreuung bis 16 Uhr und für Ferienzeiten gelten. Das OGS-Angebot ist das inhaltlich sicherlich hochwertigere Angebot. Es ist aber gleichzeitig auch über eine regelmäßige Teilnahmeverpflichtung zeitlich sehr reglementiert. Daher wird angestrebt, dass die Landesregierung den Ganztagserlass in der Form überarbeitet, dass sich alle Eltern in diesem Erlass wiederfinden und die offene Ganztagsgrundschule für alle Kinder und deren Eltern interessant wird.
Gibt es aktuell einen Kompromiss für die Abläufe an der Schule unter der Iburg, der möglichst allen Seiten gerecht wird?
Uwe Damer: Ja, der Kompromiss sieht vor, dass die Randstundenbetreuung neben der OGS vorerst weiterhin angeboten wird, jedoch muss bei ab Sommer neu einzuschulenden Kindern nachgewiesen werden, dass die Eltern berufstätig sind. Eltern, die auch die Nachmittagszeit für ihre Kinder in der Schule benötigen, können weiterhin das OGS-Angebot wahrnehmen. Diese Regelung soll möglichst vorerst so lange gelten, bis die Landesregierung den OGS-Erlass in der Form anpasst, dass die individuellen Anforderungen aller Eltern Berücksichtigung finden.
Frau Oeynhausen, wie sehen Sie diese Entwicklung?
Marion Oeynhausen: Neben dem weiteren Fortsetzen der Randstunden-betreuung im kommenden Schuljahr und mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz aufsteigend ab 2026 wird an der gemeinsamen Raumnutzung und der pädagogischen Arbeit in der Schule unter der Iburg weitergearbeitet werden müssen.
Durch begrenzte Raumkapazitäten muss über eine komplette Nutzung aller Räume nachgedacht werden. Erste Veränderungen sind in diesem Schuljahr in einigen Gruppen schon erfolgt. OGS-Räume wurden als Themenräume, wie z.B. Legoraum, Leseraum, Bewegungsraum, Bastelraum usw., eingerichtet. Dadurch sind die Kinder nicht mehr nur festen Gruppen zugeordnet, sondern sie können die Räume flexibler nutzen. Dies wird aber noch mehr ausgebaut werden müssen. Des Weiteren muss weiterhin eine Änderung in der Raumgestaltung erfolgen. Für die Kinder müssen Räume im Nachmittagsbereich geschaffen werden, wo sie sich den ganzen Tag über wohlfühlen. Es kann nicht mehr nur einen Raum für den Unterricht, einen Raum für die OGS, einen Raum für die Randstunde oder einen Raum für die Hausaufgaben geben. Schule ist mehr als Unterricht - Schule ist ein Lern-und Lebensraum!
Damit die Randstundenbetreuung weiter stattfinden kann, muss eine weitere sehr intensive Zusammenarbeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von OGS, Personal der Randstundenbetreuung und der Lehrerschaft erfolgen - diese Zusammenarbeit erfolgt zum Wohle der Kinder! Erste gemeinsame Absprachen könnten an gemeinsamen Regeln & Routinen und auch beim Classroom-Management ansetzen.
Bildunterzeile: Von links: Bildungsdezernent Uwe Damer, Jessica Flemming (Leitung OGS und Randstundenbetreuung), Marion Oeynhausen (Leiterin Schule unter der Iburg), Michael Scholle (1. Beigeordneter).