Bekanntmachung: 1. Änderung vom 05.10.2021 zur Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg vom 23.02.2021

05. Oktober 2021

Der Rat der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 folgende 1.Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg beschlossen

1. Änderung vom 05.10.2021
zur Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg
vom 23.02.2021

Der Rat der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 folgende 1.Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg beschlossen:

Artikel 1

§ 18 erhält folgende Fassung:

§ 18
Fragerecht von Einwohnern/Einwohnerinnen
(1) Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin setzt zu Beginn jeder Ratssitzung eine Einwohnerfragestunde an.
(2) Anfragen von Einwohnern/Einwohnerinnen zu Angelegenheiten der Stadt, die 5 Werktage vor der Sitzung schriftlich vorliegen, wobei der Sitzungstag nicht mitgerechnet wird, werden vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin in der Ratssitzung beantwortet. Sie können auch schriftlich beantwortet werden, wenn der/die Anfragende hiermit einverstanden ist.
(3) Jede Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten. Auf Wunsch kann der/die Anfragende bis zu 2 kurze Zusatzfragen stellen.
(4) Die Höchstdauer der Einwohnerfragestunde wird auf 60 Minuten festgesetzt. Einwohnerfragen, die in dieser Zeit nicht mehr beantwortet werden können, werden schriftlich erledigt. Diese Antworten werden der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigefügt.
(5) Eine Sachdebatte findet nicht statt.
(6) Für Ausschusssitzungen gelten diese Regelungen entsprechend. Die Fragen der Einwohner/Einwohnerinnen werden vom/von der Ausschussvorsitzenden beantwortet.

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bad Driburg, den 05.10.2021

Der Bürgermeister
I.V.
gez. Michael Scholle
Beigeordneter


Bestätigung und Anordnung der Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Satzung mit dem Ratsbeschluss vom 04.10.2021 (s. TOP A.11) übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren wurde.
Es wird angeordnet, die Satzung mit der folgenden Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt zu machen.

Bad Driburg, den 05.10.2021

Der Bürgermeister
I.V.
gez. Michael Scholle
Beigeordneter


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung der Stadt Bad Driburg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV.NW.S.666/SGV.NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Stadtratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bad Driburg, den 05.10.2021

Der Bürgermeister
I.V.
gez. Michael Scholle
Beigeordneter