Amtliche Bekanntmachung: 2. Änderung vom 22.05.2023 zur Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bad Driburg vom 23.02.2021

25. Mai 2023

Der Rat der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg beschlossen:

2. Änderung vom 22.05.2023 zur Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bad Driburg vom 23.02.2021

Der Rat der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Bad Driburg beschlossen:


Artikel 1

§ 18 erhält folgende Fassung:

§ 18

Fragerecht von Einwohnern/Einwohnerinnen


(1) Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin setzt in jeder öffentlichen Sitzung des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses eine Einwohnerfragestunde an.
(2) Anfragen von Einwohnern/Einwohnerinnen zu Angelegenheiten der Stadt, die 5 Werktage vor der Sitzung schriftlich vorliegen, wobei der Sitzungstag nicht mitgerechnet wird, werden vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin in der Ratssitzung beantwortet. Sie können auch schriftlich beantwortet werden, wenn der/die Anfragende hiermit einverstanden ist.
(3) Jede Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten. Auf Wunsch kann der/die Anfragende bis zu 2 kurze Zusatzfragen stellen.
(4) Die Höchstdauer der Einwohnerfragestunde wird auf 60 Minuten festgesetzt. Einwohnerfragen, die in dieser Zeit nicht mehr beantwortet werden können, werden schriftlich erledigt. Diese Antworten werden der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigefügt.
(5) Eine Sachdebatte findet nicht statt.
(6) Die Absätze 1-5 gelten für die Sitzungen der Ausschüsse entsprechend, sofern die Themen der Anfrage in deren Zuständigkeit fallen.

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Bad Driburg, den 22.05.2023
Der Bürgermeister

gez.
Burkhard Deppe

Bestätigung und Anordnung der Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden 2. Änderung der Geschäftsordnung mit dem Ratsbeschluss vom 08.05.2023 (s. TOP A.6) übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren wurde.

Es wird angeordnet, die 2. Änderung der Geschäftsordnung mit der folgenden Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt zu machen.

Bad Driburg, den 22.05.2023

Der Bürgermeister

gez.
Burkhard Deppe

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bad Driburg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV.NW.S.666/SGV.NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustande-kommen dieser Geschäftsordnung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Geschäftsordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Stadtratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bad Driburg, den 22.05.2023

Der Bürgermeister

gez.
Burkhard Deppe