öffentliche Bekanntmachung: Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof

03. September 2021

Gemäß § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 01.01.2018 in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit die Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof


Gemäß § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 01.01.2018 in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit die Aufhebung von Reihengräbern auf dem Westfriedhof bekannt gegeben. Aufgehoben werden Gräber in den Feldern „MR“ und „BS“, bei denen die 30-jährige Ruhefrist der Bestatteten bis zum 11.12.2021 abgelaufen ist.

Die Angehörigen der betroffenen Grabstätten werden hiermit aufgefordert, Grabsteine, Gedenkzeichen, Einfassungen und sonstige Grabaufbauten bzw. Grabschmuck

bis zum 11. Dezember 2021

zu entfernen. Sollte dies in der genannten Frist nicht geschehen, werden die erforderlichen Abräumarbeiten durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.

Gemäß § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung ist die Friedhofsverwaltung nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Driburg,
Tel.: 88-1663.


Bad Driburg, 09.09.2021


Tiefbau- und Umweltamt
Friedhofsverwaltung

i.A. L. Freytag