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Einwohnerfragestunde wird an den Anfang der Sitzungen gelegt

26. Oktober 2021

Der Rat der Stadt Bad Driburg hat die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bad Driburg mit Beschluss vom 22.02.2021 angepasst.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 30.08.2021 einstimmig beschlossen die Einwohnerfragestunde an den Anfang der öffentlichen Sitzungen zu verlegen. Diese Regelung soll sowohl für die Rats- als auch für die Ausschusssitzungen gelten.
Anfragen von Einwohnern/Einwohnerinnen zu Angelegenheiten der Stadt, die 5 Werktage vor der Sitzung schriftlich vorliegen, wobei der Sitzungstag nicht mitgerechnet wird, werden vom Bürgermeister in der Ratssitzung beantwortet. Sie können auch schriftlich beantwortet werden, wenn der/die Anfragende hiermit einverstanden ist.
Jede Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten. Auf Wunsch kann der/die Anfragende bis zu 2 kurze Zusatzfragen stellen.
Die Höchstdauer der Einwohnerfragestunde wird auf 60 Minuten festgesetzt. Einwohnerfragen, die in dieser Zeit nicht mehr beantwortet werden können, werden schriftlich erledigt. Diese Antworten werden der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigefügt.