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Einführung der getrennten Abwassergebühr in Bad Driburg
Veranlassung für die Einführung und Auswirkungen der getrennten Gebühr, Interessantes und Wissenswertes
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung muss auch in Bad Driburg die getrennte Abwassergebühr eingeführt werden. Im Gegensatz zur derzeit gültigen Einheitsgebühr werden bei der getrennten Abwassergebühr die Kosten für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung über zwei getrennte Gebührensätze abgerechnet. Der Gebührensatz für Schmutzwasser wird wie bei der derzeitigen Einheitsgebühr auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches abgerechnet.
Einführung der getrennten Abwassergebühr in Bad Driburg
Abwasserwerk der Stadt Bad Driburg
- Veranlassung für die Einführung und Auswirkungen der getrennten Gebühr:
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung muss auch in Bad Driburg die getrennte Abwassergebühr eingeführt werden. Im Gegensatz zur derzeit gültigen Einheitsgebühr werden bei der getrennten Abwassergebühr die Kosten für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung über zwei getrennte Gebührensätze abgerechnet. Der Gebührensatz für Schmutzwasser wird wie bei der derzeitigen Einheitsgebühr auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches abgerechnet. Die Schmutzwassergebühr wird dabei deutlich unterhalb der derzeitigen Abwassergebühr von 3,06 €/m³ liegen. Neben der Schmutzwassergebühr wird mit der geplanten Einführung der neuen Gebührensatzung zum 1.01.2010 eine Regenwassergebühr erhoben, die auf der Grundlage der abflusswirksamen Flächen in €/m² ermittelt wird. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei grundsätzlich nur für Flächen, die an die städtische Kanalisation angeschlossen sind. Für befestigte Flächen von denen das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert (z. B. Gartenwege, Terrassen etc.) oder eine direkte Einleitung in ein Gewässer erfolgt werden keine Gebühren erhoben.
Der endgültige Gebührensatz für das Niederschlagswasser kann erst nach Abschluss der Flächenerfassung für das gesamte Stadtgebiet erfolgen. Als Anhaltspunkt liegt der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung in NRW schwerpunktmäßig im Bereich von 0,60 - 0,90 €/m².
Bei einer angenommenen Abrechnungsfläche für ein Einfamilienhausgrundstück von rd. 250 m² würde sich demnach eine jährliche Regenwassergebühr von 150 bis 225 € ergeben. Dabei handelt es sich allerdings im Vergleich zur jetzigen Einheitsgebühr nicht um reine Mehrkosten für den Bürger, da der Schmutzwassergebührensatz gegenüber der bisherigen Einheitsgebühr gleichzeitig deutlich sinken wird. Insbesondere für Einfamilienhausgrundstücke wird sich die jährliche Gebührenbelastung mit Einführung der getrennten Abwassergebühr nur unwesentlich ändern. Die Abwassergebühren für Mehrfamilienhäuser werden in der Regel sinken, dagegen wird sich für Grundstücke mit geringen Frischwasserverbrauch und großer Flächenversiegelung (z. B. Verbrauchermärkte, Gewerbebetriebe etc.) eine höhere Gebührenbelastung ergeben (siehe Graphik). In Bezug auf die Kosten der Regenwasserentsorgung führt die gesplittete Abwassergebühr zu einer aufwandsgerechten Kostenverteilung ("Wer viel einleitet muss auch viel zahlen").
Versandt der Selbstauskunftsunterlagen am 14. August 2009
Für die Erfassung der befestigten Grundstückflächen wurden im Frühjahr dieses Jahres Luftbilder vom gesamten Stadtgebiet erstellt (siehe unten). Die vom Abwasserwerk der Stadt Bad Driburg im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Brakel und Beverungen beauftragte Fa. wte aus Hecklingen hat diese Luftbilder zwischenzeitlich ausgewertet und die befestigten Flächen für jedes Grundstück ermittelt. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Grundstücken nicht vollständig durch die Luftbilder erfasst werden können, ist nunmehr die Mithilfe der Bürger im Rahmen eines Selbstauskunftverfahrens erforderlich. Dazu werden am 14. August Erfassungsbögen an jeden Haushalt versandt. Dabei soll jeder Grundstückseigentümer die dargestellte Flächenerfassung überprüfen und ggf. korrigieren. Darüber hinaus soll das Abflussverhalten der Einzelflächen (z. B.: Einleitung in Kanal ja/nein) angeben und Besonderheiten wie Ökopflasterflächen oder Zisternen aufgeführt werden.
Bürgerservice
Mit den Erfassungsbögen wird gleichzeitig Informationsmaterial versandt. Die Unterlagen enthalten alle notwendigen Informationen für die Bearbeitung der Erfassungsbögen.
Für die Rücksendung der Erfassungsunterlagen ist eine Frist von 14 Tagen festgelegt. Während dieser Zeit ist eine für die Bürger kostenlose Hotline bei der Fa. wte geschaltet. Die Fachleute der Fa. wte stehen während der 14 Tage für Fragen zur Verfügung. Während des Anrufes bei der Hotline haben die Mitarbeiter der Fa. wte Zugriff auf die jeweiligen Grundstücksdaten sowie auf das Luftbild des Grundstücks, so dass Änderungen und Ergänzungen sofort vorgenommen werden können. Sollte innerhalb der 14 Tage keine Rücksendung erfolgen, wird die im Erfassungsblatt dargestellte Situation als korrekt angenommen.
Über die Hotline hinaus stehen selbstverständlich auch die Mitarbeiter des Abwasserwerkes gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die zuständigen Mitarbeiter sind in den Selbstauskunftsunterlagen aufgeführt.
gez. Klaus Zimmermann
Betriebsleiter Abwasserwerk